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Prävention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs
Die Erzdiözese nimmt sexuellen Missbrauch im Raum der Kirche sehr ernst. Die Unterstützung von Betroffenen, die Verhinderung weiterer Fälle...
Spiritualität gehört zu den Grundbedürfnissen eines Menschen. Heilsame Seelsorge geschieht dort, wo sie den Menschen in seiner Würde und Freiheit achtet und ihn einfühlsam und verantwortungsbewusst begleitet. Wird die spirituelle Selbstbestimmung dagegen missachtet, besteht die Gefahr von Missbrauch und Manipulation. Die Erzdiözese München und Freising will Betroffenen von spirituellem Missbrauch bestmöglich helfen.
Seit 2010, mit Beginn der intensiven Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Kirche, ist auch die Aufmerksamkeit für das Thema geistlicher Missbrauch gestiegen. Die Begriffe spiritueller Missbrauch und geistlicher Missbrauch werden in der Literatur synonym verwendet. Die Deutsche Bischofskonferenz präzisiert, dass geistlicher Missbrauch als „Missbrauch von geistlicher Autorität“ zu verstehen ist. Auch sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, ist im kirchlichen Kontext häufig mit geistlichem Missbrauch verbunden.
Beim spirituellen Missbrauch werden christliche Werte, biblische Texte, kirchliche Vorgaben, theologische Aussagen missbräuchlich instrumentalisiert oder grob pervertiert. Frömmigkeitspraktiken oder geistliche Übungen werden unzulässig vereinfacht, indem sie als allein heilbringend dargestellt und zur verpflichtenden Auflage gemacht werden. Manipulation geschieht auch durch Verschweigen, Vorenthalten oder Unterdrücken von Kenntnissen und Informationen. Der Missbrauch geistlicher Autorität wird dabei scheinbar legitimiert, indem Menschen sich selbst mit der „Stimme Gottes‘“ identifizieren oder von anderen damit gleichgesetzt werden.
Erfahrungsberichte zeigen, dass spiritueller Missbrauch an vielen Orten geschehen kann, so zum Beispiel: in der Geistlichen Begleitung, allgemein in Seelsorgsgesprächen, bei Wallfahrten, bei Exerzitien, in Begleitung und Beratung. Sowohl Kinder als auch Erwachsene können von spirituellem Missbrauch betroffen sein, insbesondere auch Menschen in Krisensituationen und generell Menschen, die spirituell auf der Suche sind.
Die Erzdiözese München und Freising bekennt sich ausdrücklich zu dem Grundsatz einer heilsamen Seelsorge, die den Menschen in seiner Würde und Freiheit achtet und ihn einfühlsam begleitet. Das bedeutet: Solidarität mit den Betroffenen, Aufdeckung und Aufarbeitung von Missständen, Förderung von Präventionsmaßnahmen und die Stärkung geistlicher Autonomie in allen Bereichen des kirchlichen Lebens. Die Kirche soll ein Ort sein, an dem Menschen die inspirierende und befreiende Botschaft von der Liebe Gottes erfahren und erleben können.
Rat- und Hilfesuchende zu Spirituellem Missbrauch finden bei der Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von Missbrauch und Gewalt der Erzdiözese München und Freising Unterstützung. Die Mitarbeitenden stehen Betroffenen und ihren Angehörigen für Gespräche zur Verfügung. Die Anlauf- und Beratungsstelle ist montags bis donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr unter Tel. 089 21 37-77000 sowie per E-Mail unter anlaufstelle-betroffene@eomuc.de zu erreichen.
In der Erzdiözese gibt es neben der Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von Missbrauch und Gewalt zwei zentrale externe Ansprechpersonen für Verdachtsfälle bei spirituellem Missbrauch, an die sich Betroffene wenden können.
Aufgaben der Ansprechpersonen sind insbesondere
Liegen aus Sicht der jeweiligen Ansprechperson oder der Anlaufstelle ausreichende Verdachtsmomente für einen spirituellen Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese München und Freising vor, wird der Vorgang kirchenrechtlich geprüft, sofern die betroffene Person damit einverstanden ist. Bei Anhaltspunkten für eine Strafbarkeit nach weltlichem Recht wird zudem eine Anzeige bei den staatlichen Ermittlungsbehörden veranlasst.
Alle erhobenen Sachverhalte werden außerdem an eine unabhängige Clearingstelle gemeldet. Diese besteht aus mindestens vier externen und internen Mitgliedern mit pädagogischem, psychologischem, juristischem und soziologischem Sachverhalt sowie einem Priester und einem Ordensmitglied. Die Mitglieder werden vom Erzbischof für die Dauer von drei Jahren berufen. Beratend kann die jeweilige Ansprechperson hinzugezogen werden. Nach Abschluss ihrer Beratungen und Prüfungen gibt die Clearingstelle dem Ortsordinarius (Erzbischof und Generalvikar) eine Empfehlung für das weitere Vorgehen, für das sie auch beratend zur Verfügung steht.
Neben den Angeboten, die von der Erzdiözese München und Freising ausgehen, gibt es weitere mögliche Anlaufstellen für Betroffene.
Um weiteren Fällen von geistlichem Missbrauch vorzubeugen und die Mitarbeitenden für das Thema weiter zu sensibilisieren, erarbeitet die Erzdiözese für Ehren- und Hauptamtliche Schulungsmaterial zur Prävention von geistlichem Missbrauch. In der Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung für Seelsorger und Seelsorgerinnen der Erzdiözese die Auseinandersetzung mit geistlichem Missbrauch wird das Thema aufgegriffen und fortlaufend anhand neuer Forschungsergebnisse aktualisiert.
Der Bereich der Aufarbeitung, Intervention und Prävention sexuellen Missbrauchs ist für die Erzdiözese München und Freising sehr wichtig. Informieren Sie sich hier über das Engagement der Erzdiözese.